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Zukunft der Frontbügel

Frontschutzbügel - Häufig ist in der Presse von einem Verbot für Frontbügel die Rede. Dies sind Fehlmeldungen. Um den Schutz von Fußgängern bei Unfällen mit niedriger Geschwindigkeit zu verbessern treten ab 2006 neue Regeln für die Prüfung von Frontschutzbügeln - auch Rammschutz genannt - in Kraft. Alle alten TÜV-Gutachten behalten aber in einer Übergangsfrist bis zum 25.05.2007 ihre Gültigkeit. Der TÜV muss diese sogar eintragen und kann dies keinen Falls verweigern. Näheres finden sie hier www.hotcarparts.de/pdfs/frontbuegelinfo.pdf D.h. Sie müssen einen bei uns erworbenen Bügel mit einem alten Gutachten bis zu diesem Termin beim TÜV eingetragen haben. Sie dürfen den Bügel danach auch weiterhin am Fahrzeug belassen und müssen ihn nicht abschrauben (Bestandsschutz). Alle neuen Bügel werden nach den neuern Regel der EU geprüft und damit wird es auch weiterhin Frontbügel für neue Offroader geben. Viele Gutachten, die in 2005 erstellt wurden, sind bereits nach den neuen Regeln geprüft worden. Mehr Informationen finden Sie auch hier http://www.hotcarparts.de/pdfs/kunden-info-012006.pdf. Für ältere Fahrzeuge beginnt jedoch der Endspurt, denn es ist nicht zu erwarten, dass die Hersteller Frontschutzbügel für ältere Fahrzeuge wie etwa den Jeep Wrangler YJ oder den Toyota RAV4 bis Baujahr 2000 nach den neuen Regeln prüfen lassen werden. Wer ein solches Fahrzeug fährt und einen Frontschutzbügel wünscht, muss diesen vor dem 25 Mai 2007 erworben und eingetragen haben. Frontbügel für ihr Fahrzeug finden Sie hier: http://www.hotcarparts.de/section/rammschutz_frontschutzbugel.html und http://www.hotcarparts.de/section/tuningparts.html.

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