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Zukunft der Frontbügel
Frontschutzbügel - Häufig ist in der Presse von einem
Verbot für Frontbügel die Rede. Dies sind Fehlmeldungen. Um den Schutz von
Fußgängern bei Unfällen mit niedriger Geschwindigkeit zu verbessern treten ab
2006 neue Regeln für die Prüfung von Frontschutzbügeln - auch Rammschutz
genannt - in Kraft. Alle alten TÜV-Gutachten behalten aber in einer
Übergangsfrist bis zum 25.05.2007 ihre Gültigkeit. Der TÜV muss diese sogar
eintragen und kann dies keinen Falls verweigern. Näheres finden sie hier
www.hotcarparts.de/pdfs/frontbuegelinfo.pdf D.h. Sie müssen einen bei uns
erworbenen Bügel mit einem alten Gutachten bis zu diesem Termin beim TÜV
eingetragen haben. Sie dürfen den Bügel danach auch weiterhin am Fahrzeug
belassen und müssen ihn nicht abschrauben (Bestandsschutz). Alle neuen Bügel
werden nach den neuern Regel der EU geprüft und damit wird es auch weiterhin
Frontbügel für neue Offroader geben. Viele Gutachten, die in 2005 erstellt
wurden, sind bereits nach den neuen Regeln geprüft worden. Mehr Informationen
finden Sie auch hier
http://www.hotcarparts.de/pdfs/kunden-info-012006.pdf. Für ältere
Fahrzeuge beginnt jedoch der Endspurt, denn es ist nicht zu erwarten, dass die
Hersteller Frontschutzbügel für ältere Fahrzeuge wie etwa den Jeep Wrangler YJ
oder den Toyota RAV4 bis Baujahr 2000 nach den neuen Regeln prüfen lassen
werden. Wer ein solches Fahrzeug fährt und einen Frontschutzbügel wünscht,
muss diesen vor dem 25 Mai 2007 erworben und eingetragen haben. Frontbügel für
ihr Fahrzeug finden Sie hier:
http://www.hotcarparts.de/section/rammschutz_frontschutzbugel.html und
http://www.hotcarparts.de/section/tuningparts.html.
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