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Sie heißen Rußpartikelfilter, Feinstaubfilter oder Rußfilter und helfen gegen Plaketten und höhere KFZ-Steuern und Fahrverbote

Eins ist sicher, ab April 2007 kommen die Feinstaub Plaketten.

 

Was das aber für den einzelnen Fahrer gerade älterer Dieselfahrzeuge und Euro 1 Benziner heißt ist vielen noch unklar. Wir wollen ein wenig Klarheit schaffen.

Um die EU Vorgaben zur Reduktion der Feinstaubbelastung umzusetzen, werden in Zukunft Dieselfahrzeuge mit Russfilter gefördert und Fahrverbotszonen eingeführt. Zu den Gründen finden Sie weitere Infos hier (Quelle, Deutscher Bundestag):

Feinstaubplakette

 

Was für Plaketten gibt es und wer erhält welche?

Ab April 2007 können Städte und Gemeinden Umweltzonen einrichten, deren Anfang mit dem oben stehenden Schild gekennzeichnet ist. Unter dem Schild findet sich eine Tafel, die zeigt, mit welcher Plakette man in die Zone einfahren darf. Es wird 4 Schadstoffgruppen geben, wobei die Fahrzeuge mit der Schadstoffgruppe 1 keine Plakette erhalten und die der Schadstoffgruppen 2 - 4 erhalten rote, gelbe, bzw. grüne Plaketten.

Die Einteilung in die Schadstoffgruppen anhand der Schlüsselnummer können sie der nachstehenden Tabelle entnehmen. Die Tabelle gilt für alle PKW, sowie Wohnmobile und Nutzfahrzeuge bis 2,8 t.

Die Partikelminderungsstufe gibt dabei an, um wie viel die Russpartikel reduziert werden. Die technischen Details sind hier eher unwichtig. Entscheidend ist, welche Plakette Sie nach der Filternachrüstung erhalten. Hier ein paar Beispiele:

Hat Ihr Russpartikelfilter die Partikelminderungsstufe 1 und ihr Fahrzeug die Schlüsselnummer 49 (gelbe Plakette vor Einbau Rußfilter), dann erhalten Sie jetzt die grüne Plakette. Wenn ihr Fahrzeug die Schlüsselnummer 33 hat, dann benötigen Sie die Partikelminderungsstufe 3 (PM3), um die grüne Plakette zu erhalten.

Wen betreffen Fahrverbote und wie kann man sie vermeiden?

Wir gehen davon aus, dass in 2007 und 2008 nur Fahrzeuge der Schadstoffgruppe 1 von Fahrverboten betroffen sein werden. Das heißt für alle betroffenen Fahrer von Benzinfahrzeugen Katalysator nachrüsten und für alle Diesel mit Euro 1 auf Euro 2 umrüsten. Dadurch vermeiden sie nicht nur die entsprechenden Fahrverbote, sondern sparen auch im erheblichen Umfang KFZ-Steuer. Unsere Umrüstangebote finden sie hier:

http://www.hotcarparts.de/section/euro2undd3steuernsparen.html

Bei diesen Um- und Nachrüstungen handelt es sich um normale Katalysatoren und Zusatzkatalysatoren und nicht!!!! um Rußpartikelfilter.

Erst wenn (voraussichtlich ab 2008) auch Fahrzeuge der Schadstoffgruppen 2 und 3 von Fahrverboten betroffen sein werden, sind Feinstaubfilter (Russfilter) notwendig. Je nach Partikelminderungsstufe können die ihre Schadstoffgruppe um eine bis mehrere Stufen verbessern. Unsere Partikelfilterangebote finden sie hier: http://www.hotcarparts.de/section/russpartikelfilter.html

KFZ-Steuererhöhung für Diesel ohne Russpartikelfilter

Ab April 2007 wird für Dieselfahrzeuge ohne Partikelfilter ein Zuschlag von 1,2 € pro 100 Kubikzentimeter Hubraum erhoben. Für einen 3,0 Liter Dieselmotor sind dies z.B. jährlich 36 € Steuererhöhung. Dieser Zuschlag gilt vorerst für 4 Jahre bis 03.2011.

Diesen Steuerzuschlag können Sie nur durch die Nachrüstung eines Russpartikelfilters vermeiden. Leider kann nur ein Teil der Dieselfahrzeuge nachgerüstet werden. Ob ihr Diesel dabei ist, finden sie hier: http://www.hotcarparts.de/section/russpartikelfilter.html

Antworten auf die Frage, ob sich die Nachrüstung eines Partikelfilters lohnt finden Sie hier: http://www.hotcarparts.de/section/partikelfilter-lohnt-sich-das.html

Habe ich Vorteile, wenn ich einen Partikelfilter nachrüste?

Ja, den Sie vermeiden u.U. Fahrverbote in Zonen, in denen nur die gelbe oder gar nur die grüne Plakette erlaubt ist. Bis zum 31.12.2009 erhalten Sie zudem einen einmaligen Steuerbonus von 330 €. Sie vermeiden außerdem die oben genannte Steuererhöhung und steigern den voraussichtlichen Wiederverkaufswert ihres Fahrzeugs um 300 – 800 €.

Wo ist der Unterschied zwischen einem reinen Partikelfilter und einem Kombisystem?

Bei einem Kombisystem erhalten Sie Oxikat und Partikelfilter in einem. Wenn Sie nur den einen Nachrüst-Partikelfilter ohne Oxikat erwerben, dann muss der im Fahrzeug vorhandenen Oxikat jünger als 5 Jahre sein, weniger als 80.000 km gelaufen sein und darf keine sichtbaren Mängel oder Beschädigungen aufweisen. Erfüllt er dies nicht, müssen Sie auch den Oxikat erneuern.

Weitere Infos zu den Plaketten

Die Plaketten können sie bei den Zulassungsbehörden und Werkstätten die auch Abgasuntersuchungen (AU, ASU) durchführen erhalten. Wir rechnen mit Kosten bis 15 €.

Sie brauchen die Plakette nur, wenn sie in eine Umweltzone einfahren wollen. Wenn Sie nie in eine solche Zone fahren, brauchen sie keine Plakette. Es besteht keine Plaketten-Pflicht.

Werden Sie ohne Plakette, oder mit der falschen, in einer solchen Zone erwischt, wird das 40 € und einen Punkt in Flensburg kosten.

So wie es aussieht, wird es keine Ausnahmen für Oldtimer und Anwohner geben. Da hierzu jedoch mit Klagen zu rechnen ist, ist das letzte Wort noch nicht gesprochen.

Von den Verkehrsverboten ausgenommen, sind zwei- oder dreirädrige Kraftfahrzeuge (Motorräder), land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge und Fahrzeuge für medizinische

Betreuung oder den Transport von Behinderten, sowie für Fahrzeuge von Behörden, wie Polizei, Feuerwehr und Bundeswehr.

Weitere Fragen und Antworten zu Russpartikelfiltern finden Sie hier: http://www.hotcarparts.de/section/russpartikelfilter-fragen_und_antworten.html

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